Übergangsweise:
Ausgabe von Stechmücken-Tabletten vorübergehend über die Raiffeisen-Warengenossenschaft eG Große Fischergasse 2155283 Nierstein
Öffnungszeiten der Ausgabestelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch:07:30 – 12:00 Uhr
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Hintergrund
Die KABS e.V. (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) bekämpft seit vielen Jahren Stechmücken unter Einsatz von Bti. An die angeschlossenen Gemeinden gibt KABS zur Bekämpfung der Stechmücken im häuslichen Bereich seit Jahrzehnten kostenfrei eine Tablettenformulierung ab, die den biologischen Wirkstoff Bti enthält. Bti ist im Anhang V der EU-Verordnung Nr. 528/2012 als Biozid der Produktart 18 eingestuft.
Für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ist nun ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV).
Ohne Sachkundenachweis der ausgebenden Person darf Bti nicht mehr an Dritte abgegeben werden. Die Tablettenausgabe an Bürger darf nur noch erfolgen, wenn bei der Gemeinde Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt sind, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.
Thomas Zimmerer: Obige Information erhielten wir am 7.5.2025 per Mail von der Verbandsgemeinde, die eine Mail der KABS weitergeleitet hat.