Der Turnverein 1861 Undenheim investiert auf seinem Gelände und baut eine Calisthenics Anlage, ein zweites Beachvolleyballfeld und erneuert die Zaunanlage.
Der TVU ein Verein im Herzen Rheinhessens mit über 800 Mitgliedern.
Beachvolleyball ist aktuell sehr populär und der TV Undenheim verzeichnet einen hohen Zulauf an Jugendlichen. Um alle Altersklassen fachgerecht trainieren zu können, wird nun in ein weiteres Beachvolleyballfeld investiert. Mit diesen Investitionen erfüllt der TV Undenheim dann auch die Voraussetzungen um Meisterschaften des Volleyballverbands austragen zu dürfen. In 2025 hatte sich zum zweiten mal eine Jugendmannschaft des TV Undenheim für die Deutschen Meisterschaften qualifiziert.
Die Calisthenics Anlage soll allen Outdoorgruppen des Vereins offen stehen. Neben der Volleyballabteilung soll diese Anlage auch von den Leichtathleten und der CrossFit Gruppe genutzt werden.
Die Zaunanlage (Maschendrahtzaun) ist 50 Jahre alt und teilweise nicht mehr vorhanden. Die Anlage insgesamt muss vor Vandalismus, unberechtigter Nutzung und Verschmutzung durch eine entsprechende Zaunanlage gesichert werden.
Für die Investition in eine moderne Sportstätte gab es nun vom Kreis Mainz-Bingen eine Zuwendung von 9.792 Euro
„Unsere Sportvereine leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Bewegung und schaffen Gemeinschaft über Generationen hinweg. Mit unserer Zuwendung unterstützen wir die Vereine dabei, ihre Sportstätten zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Jeder Euro, den wir heute investieren, ist eine Investition in Gesundheit, Ehrenamt und Lebensqualität in unserem Landkreis“, sagte Landrat Thomas Barth und würdigte damit das Engagement der Vereine.
Die Kreiszuwendungen ergänzen die Förderung des Landes Rheinland-Pfalz und unterstützen die Vereine zusätzlich bei ihren Bauvorhaben. Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen zu den Baukosten von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen wird für die vom Land geförderten Sportstättenprojekte, die über den Landessportbund abgewickelt werden, ein Kreiszuschuss in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Der Sportbund Rheinhessen informiert den Landkreis darüber, welche Projekte im jeweiligen Jahr zur Förderung anstehen. Voraussetzung für die Kreiszuwendung ist somit eine bereits bewilligte Landesförderung. Ein gesonderter Antrag beim Landkreis ist nicht erforderlich.